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Weitere Lockerungen für Kontaktsportarten seit 6. Juli

Aus dem Entwurf zur neuen niedersächsischen Corona-Verordnung, die am 6. Juli in Kraft getreten ist, geht hervor, dass auch Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball oder Basketball wieder möglich sind. Voraussetzung für den Sport ohne die 2-Meter-Abstandsregel soll sein, dass in festen Kleingruppen bis 30 Personen Sport getrieben wird. Außerdem sind die Kontaktdaten aller Teilnehmer aufzunehmen.

Diese Lockerungen ermöglichen sowohl Training in den klassischen Kontaktsportarten wie auch Hilfestellungen im Turnen. Die Voraussetzung ist die feste Kleingruppe, deren Kontaktdaten registriert sein müssen. Diese Kleingruppen dürfen sich aber nicht mit anderen Kleingruppen mischen (Bsp. Trainingsspiel mit einem anderen Verein), auch wenn sie gemeinsam nicht die max. Teilnehmerzahl von 30 erreichen.  Mehr Infos zur neuen Verordnung gibt es hier:

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