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Stadt Hannover gibt Sport im Freien frei!

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Nach der aktuellen Überarbeitung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sind ab heute der Betrieb und die Nutzung privater und öffentlicher Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport zulässig, sofern ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Personen gewahrt bleibt. Da Umkleiden und Duschen geschlossen bleiben müssen, haben die Sportler in Sportkleidung zum Training zu kommen. Die Verantwortung liegt dafür beim Verein bzw. bei den Sporttreibenden.

Nach telefonischer Auskunft des Fachbereichs Gesundheit der Region Hannover als Fachbehörde für das Infektionsschutzgesetz gehören öffentliche Fitnessparcours, Mehrgenerationenspielplätze und Bolzplätze zu den öffentlichen Sportanlagen.

Außerdem sind die 10 Leitplanken des DOSB sowie die sportartspezifischen Vorgaben der Sportfachverbände einzuhalten.

10 Leitplanken des DOSB

Sportartspezifische Übergangsregeln

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