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Schwierige Zeiten für Sportvereine – SSB verschiebt Einzug des Jahresbeitrags auf 20. April

Die aktuelle Situation ist für viele Vereine keine leichte, insbesondere der Wegfall der regelmäßigen Sportangebote, in welcher Form auch immer. Die Sportorganisation, insbesondere der Landessportbund ist mit dem Land Niedersachsen und unterschiedlichen Institutionen im Gespräch, wie Sportvereine in die verschiedenen Hilfsprogramme aufgenommen werden können.

Der LSB hat am 1. April eine Umfrage unter allen niedersächsischen Sportvereinen gestartet, um einen Überblick zu erhalten, wie die Situationen in den einzelnen Vereinen aussieht. Sie sollten dazu eine Mail an die gemeldete Vereinsmailadresse erhalten haben. Bitte beteiligen Sie sich an dieser Umfrage. Wir hoffen anschließend einen Überblick zu haben, in welchem Umfang Vereine in eine kritische, finanzielle Lage kommen bzw. gekommen sind.

Schließlich empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob Sie für Ihren Sportverein Fördergelder in Bundes- oder Landes-Hilfsprogrammen beantragen können. Nach einer uns seit 1.April vorliegenden Information des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung können Sportvereine von den aktuellen Landesprogrammen “Covid 19 Kleine Unternehmen” und “Covid 19 Kleinstunternehmen” dann profitieren, wenn sie wirtschaftlich am Markt tätig sind. Anträge können bei der NBank unter www.nbank.de gestellt werden.

Wie Sie sicherlich wissen, wird mit dem Mitgliedsbeitrag in gemeinnützigen Vereinen kein “Leistungsanspruch” begründet, im Gegensatz zum normalen Wirtschaftsleben. Das ist auch die Grundlage, warum Sie als Verein einen Anspruch auf die festgelegten Beiträge ihrer Mitglieder haben, obwohl der Sportbetrieb eingestellt ist. Wir wissen, dass die Mitglieder das häufig anders sehen und können da alle nur an die Mitglieder appellieren, sich solidarisch zu zeigen und den Beitrag zu bezahlen.

Ähnlich verhält es sich mit dem Beitrag der Vereine an Landes- und Stadtsportbund. Die von uns kürzlich gestellte Rechnung für den Jahresbeitrag fußt auf der jeweiligen Mitgliedermeldung im Rahmen der jährlichen Bestandserhebung und nicht auf evtl. weiteren “Geschäftsfeldern”. Insofern bitten wir auch um ihre Solidarität mit der Sportorganisation, die sich auch jetzt in dieser schwierigen Zeit für Sie einsetzt.

Der Stadtsportbund hat zwischenzeitlich entschieden, den Beitragseinzug auf den 20. April zu verschieben.

Sollte für Ihren Verein ein Liquiditätsengpass zu diesem Zeitpunkt bestehen, können wir gerne einen Zahlungsaufschub gewähren. Bitte teilen Sie uns für diesen Fall mit, ob Sie davon Gebrauch machen möchten und wann es Ihnen voraussichtlich möglich sein wird, den Beitrag zu bezahlen. Auch über eine Ratenzahlung können wir gerne sprechen.

Bitte kommen Sie auch gerne auf uns zu, wenn Sie an anderer Stelle konkreten Unterstützungsbedarf haben.

 

Foto: Pixabay, Steve Buissinne

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