HINWEISGEBERSCHUTZ

Vorfälle melden & Hinweise ernst nehmen

unser HinweisgeberSchutzsystem FÜR MITARBEITENDE

Für den Stadtsportbund Hannover e.V. hat die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln oberste Priorität. Wir treten jeder Form von Korruption, Betrug und sonstigen Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Als Bestandteil unseres Compliance Management Systems haben wir eine externe und unabhängige Ombudsperson bestellt, die auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen spezialisiert und seit vielen Jahren in dieser Funktion auch für weitere Organisationen tätig ist.

ANSPRECHPERSON BEI VERSTÖSSEN

Unsere Ombudsperson Rechtsanwalt Prof. Dr. Cherkeh – im Verhinderungsfall einer seiner anwaltlichen Kolleg:innen – steht seit dem 15. Dezember 2023 unseren Mitarbeitenden als persönliche Ansprechperson zur Verfügung, um von diesen Informationen und Hinweise zu etwaigen Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen, interne Richtlinien / Dienstanweisungen und Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Stadtsportbund Hannover e.V. stehen, vertraulich entgegenzunehmen. Wenn Sie unsicher sind, wie Beobachtungen oder Sachverhalte zu bewerten sind, dann besprechen Sie dies vertrauensvoll mit der Ombudsperson. Um was es nicht geht: Die Ombudsperson ist keine allgemeine Beschwerdestelle.

Bitte beachten Sie: Der erste Weg bei internen Verstößen ist und bleibt, möglichst den betreffenden Kollegen oder die Kollegin direkt anzusprechen und/oder Ihre:n Vorgesetzte:n oder die Geschäftsführung zu informieren.

Die Ombudsperson kann auf der Grundlage seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht Hinweisgeber:innen vor einer Offenlegung seiner / ihrer Identität schützen. Eine Offenlegung der Identität des Hinweisgebenden an uns erfolgt nur dann, wenn der Hinweisgebende dies wünscht, es sei denn, diese ist gesetzlich angeordnet. Die Ombudsperson wird auch mit Ihnen sprechen, wenn Sie Ihren Namen nicht oder zunächst nicht preisgeben möchten. Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Hinweisgebenden werden dessen Informationen an uns weitergegeben. Dort werden die erforderlichen Schritte, die sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt ergeben, bewertet und abgestimmt. Die Ombudsperson ist für uns tätig und – sofern bei dem Hinweis der sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (§ 2 HinSchG) eröffnet ist – zugleich „interne Meldestelle“ nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Für die Tätigkeit entstehen Ihnen als Hinweisgeber:in keine Kosten.

KONTAKT INTERNE ANLAUFSTELLE

Sie können unsere Ombudsperson auf jede denkbare Weise (persönliches Gespräch, Videokonferenz, Telefon, Mail, Fax, Post usw.) kontaktieren:

KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Königstraße 7
30175 Hannover
T 0511 897657-0
F 0511 897657-22

ombudsperson-ssb-h@kern-cherkeh.de

www.kern-cherkeh.de

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Ihre Hinweise helfen uns, Gesetzes- und Regelverstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden von unseren Beschäftigten und uns abzuwenden. Wir haben fortan eine weitere Möglichkeit, gravierende Verstöße und Fehlerquellen zu erkennen, zu beheben und regelkonformes Verhalten sicherzustellen. Unterstützen Sie uns dabei.

Alternativ können Sie einen Hinweis – sofern bei diesem der sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (§ 2 HinSchG) eröffnet ist – auch bei einer externen Meldestelle (z.B. bei der externen Meldestelle des Bundes) abgeben. Bitte prüfen Sie vorab, ob für Sie eine Meldung bei unserer Ombudsperson (interne Meldestelle) in Betracht kommt. Interne Meldungen sind häufig der beste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können.

EXTERNE ANLAUFSTELLEN

Informationen zu dem Meldeverfahren der bei dem Bundesamt für Justiz eingerichteten externen Meldestelle des Bundes sowie zu weiteren Meldesystemen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und des Bundeskartellamtes finden Sie hier.

HINWEISGEBERSYSTEM – MELDUNG ABGEBEN

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