Ob DOSB-Übungsleiter-Lizenz oder Juleica, die unterschriebene “Verhaltensrichtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport” ist ein Pflichtteil der Ausbildung zum Übungsleitenden bzw. Jugendleitenden. Aber auch Übungsleitende ohne Lizenz, die im Verein tätig sind, empfiehlt der Stadtsportbund, die Verhaltensrichtlinie unterschreiben zu lassen und dieses im Sportverein auch zu dokumentieren. Jetzt gibt es die Verhaltensrichtlinie auch in “Leichter Sprache”.
“Der LSB Niedersachsen und die Sportregionen bieten regelmäßig zu dem Themenfeld “Schutz vor sexualisierte Gewalt im Sport” Fortbildungen an, damit es nicht nur bei der Unterschrift bleibt, sondern jede Person lernt, wie man Situationen erkennt, wie man sich im Sportverein aufstellt und wo man als Sportverein sowie als Übungsleitender Hilfe bekommt”, so SSB-Referentin für Bildung und Inklusion Anne Nyhuis.
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