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Jugendförderung für Projekte. Mikroanträge noch bis Ende Oktober möglich!

Um die Jugendförderung attraktiver zu gestalten und damit die überfachliche Jugendarbeit in den Sportvereinen weiter auszubauen, wurde die Richtlinie zum Jahresbeginn grundlegend überarbeitet und vereinfacht. Jetzt wurden die ersten Bewilligungen für Anträge nach den neuen Bedingungen ausgesprochen.

Zum neuen Stichtag, 28. Februar, lagen der Kommission 13 Makro- sowie sechs Mikroanträge vor. Unter den förderfähigen acht Makro- und sechs Mikroprojekten sind etliche Jugendfahrten übers Wochenende oder in den Ferien nach Ratzeburg, Hildesheim, Müden oder Wolfsburg. Unterstützt werden außerdem ein Kooperationsprojekt mit einem Gymnasium, die Schaffung von Begegnungsräumen für Jugendliche auf dem Vereinsgelände sowie Ferienmaßnahmen.

Achtung! Für weitere Projekte im Jugendbereich können noch bis zum 31. Oktober Anträge für die weniger umfangreichen Mikroanträge eingereicht werden. 

Hier noch einmal die wichtigsten Neuerungen der Richtlinie:

  • Es erfolgt eine Unterscheidung in Mikroprojekte (Fördersumme bis 2.499 €) und Makroprojekte (Fördersumme 2.500 € bis 7.500 €)
  • Mikroprojekte können fortlaufend bis 31. Oktober eines Jahres gestellt werden (Bewilligungen erfolgen zeitnah nach Antragstellung)
  • Makroprojekte können bis zur Antragsfrist am 28. Februar eines Jahres gestellt werden (Die Kommission entscheidet in einer Sitzung i.d.R. im März über die Bewilligungen.)
  • Jeder Verein kann maximal zwei Projekte (davon ein Makroprojekt) beantragen
  • Die Eigenbeteiligung reduziert sich auf 20 % (Teilnehmendengebühren werden als Eigenmittel angerechnet.)

Für Informationen über weitere mögliche Fördermittel anderer Unterstützer beraten wir Sie gerne.

 

INFORMATIONEN

KONTAKT
JugendSportNetzwerk des SSB
Anke Janke
T 0511 1268-5304
a.janke@ssb-hannover.de

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