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Sportgeräteförderung. Erinnerung an neue Antragsfrist am 28. Februar

Im letzten Jahr wurde die Antragsfrist für die Sportgeräteförderung sowie die Jugendförderung auf den 28. Februar vorgezogen, um Vereinen eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen. 

Mit bis zu jeweils 1.000 € unterstützt der Stadtsportbund bei der Anschaffung von maximal drei Sportgeräten, die zur direkten Ausübung einer Sportart notwendig und transportabel sind. Wenn Ihr anzuschaffendes Sportgerät mindestens einen Einkaufswert von 500 € hat, ist eine Förderung von maximal zwei Dritteln des Anschaffungspreises möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sportgeräte, die vor Erhalt der Eingangsbestätigung gekauft oder bestellt wurden, nicht gefördert werden. Bis zum 28. Februar 2024 nehmen wir in diesem Jahr Ihre Anträge auf Sportgeräteförderung entgegen.

INFORMATIONEN

ANTRAGSFORMULAR

KONTAKT
Auszubildender
Bennet Schäfer
T 0511 1268-5300
b.schaefer@ssb-hannover.de

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