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Übungsleiter:införderung 2023. So vermeiden Sie Rückzahlungen!

Übungsleiterinnen und Übungsleiter spielen im Vereinsleben eine tragende Rolle. Ohne ihr Engagement ließe sich das vielfältige Sportangebot für Jung und Alt nicht aufrechterhalten. Insgesamt  696.522 € Übungsleiter:införderung zahlt der SSB Hannover an Mitgliedsvereine aus, die im Jahr 2023 einen Antrag auf ÜL-Förderung gestellt haben. Die zweite Rate für 2023 wurde am 14. Dezember ausgezahlt.

Der LSB Niedersachsen sowie die Stadt und Region Hannover stellten hierfür die finanziellen Mittel zur Verfügung. ACHTUNG. Damit Zuschüsse nicht später wieder zurückgezahlt werden müssen, gilt es einen wichtigen Termin zu beachten: Bis spätestens 31. Januar 2024 sind die Vereine verpflichtet, ihre Mittelverwendung im LSB-Net online zu bestätigen – entweder im Rahmen der Bestandserhebung 2024 oder separat über die ÜL/T-Funktion. Nach dem 31. Januar ist dies definitiv nicht mehr möglich. Dabei ist auch darüber Rechenschaft abzulegen, in welcher Höhe die Zuschüsse verwendet, also an die Übungsleitenden gezahlt wurden.

WICHTIG. Ausgezahlte Förderungen dürfen nur für solche Übungsleitenden (ÜL) geltend gemacht werden, die bei Antragstellung namentlich in der ÜL-Bezuschussungsliste aufgeführt worden sind. Für Übungsleitende, die nicht in der ÜL-Bezuschussungsliste stehen, haben Vereine dagegen keinen Anspruch auf Förderung. Es ist allerdings nicht erforderlich, dass alle in dieser Liste genannten Übungsleitenden auch Zuschüsse erhalten haben müssen. 

Die Stadt Hannover weist außerdem darauf hin, dass alle von ihr bezuschussten Übungsleitenden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ihrem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Vereine sollten auch auf eine gewissenhafte Buchführung achten. Denn Stadt und auch der Stadtsportbund prüfen stichprobenartig die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel.       

INFORMATIONEN

KONTAKT
Angela Plenz
T 0511 1268-5311
a.plenz@ssb-hannover.de

 

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