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Erste-Hilfe-Lehrgänge für ÜL. VBG trägt Kosten

Alle Übungsleitenden müssen bei Lizenzausstellung einen nicht älter als zwei Jahre alten Nachweis über eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 Lerneinheiten erbringen. Darüber hinaus empfehlen wir den Lehrgang alle zwei Jahre zur Auffrischung zu wiederholen. Die gute Nachricht ist, dass die Kosten dafür nicht selbst getragen werden müssen, weil die Verwaltungsberufsgenossenschaft dafür aufkommt.

Fragen Sie bei Ihren Übungsleitenden einmal nach, ob die Erste-Hilfe-Kenntnisse auf aktuellem Stand sind und regen Sie die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs an.

ANERKANNTE AUSBILDUNGSSTELLEN

KONTAKT
LSB Niedersachsen
Sabine Tönnies
T 0511 1268-140
stoennies@lsb-niedersachsen.de

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