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Bauordnung. Nutzungsänderung als Veranstaltungsraum vereinfacht

Der LSB Niedersachsen hat sich erfolgreich in das parlamentarische Änderungsverfahren der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) eingebracht. Die seit Ende Juni 2023 gültigen Vorschriften berücksichtigen auch Belange des Sports bei der vorübergehenden Nutzungsänderung von Räumen zu Versammlungs- und Veranstaltungsstätten.

Wenn für bauliche Anlagen Baugenehmigungen erteilt werden, beziehen sich diese auf eine bestimmte Nutzung. Sobald die genehmigte Nutzung geändert werden soll, bedarf es eines bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens.

Es gelten nun vereinfachte Regelungen – insbesondere bei Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen. Möglich ist nun u.a. auch, dass temporäre Nutzungsänderungen pro Veranstaltungsort drei Mal pro Jahr bis zu jeweils vier Tage stattfinden können. Der LSB weist darauf hin, dass sich Sportvereine bei der Nutzung von Räumen, die nicht als Versammlungsräume genehmigt sind, bei einer Veranstaltung mit mehr als 200 Personen zunächst bei der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde erkundigen müssen, ob dies erlaubt ist.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat FAQ sowie Grafiken online gestellt, die es Antragstellenden erleichtern sollen, Genehmigungen einzuholen.

FAQ zur Änderung NBauO

 

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