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Roland Krumlin jetzt SSB-Präsidiumsmitglied nach § 26 BGB

Mit der Eintragung in das Vereinsregister ist SSB-Geschäftsführer Roland Krumlin seit dem 29. Juni 2023 vertretungsberechtigtes Mitglied des SSB-Präsidiums nach § 26 BGB.

Im Rahmen der auf dem Stadtsporttag 2022 verabschiedeten neuen Satzung des Stadtsportbundes wurde auch die Zusammensetzung des Präsidiums neu geregelt. Nach § 12 Präsidium der SSB-Satzung ist der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin stimmberechtigtes Mitglied des Präsidiums. Jetzt haben die Präsidiumsmitgliedern Roland Krumlin auch als vertretungsberechtigtes Mitglied nach § 26 BGB bestellt. Mit dem erfolgten Eintrag in das Vereinsregister ist er seit Ende Juni zeichnungsberechtigt. 

SATZUNG STADTSPORTBUND HANNOVER E. V.

§ 26 BGB

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