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Sportstättenbauförderung 2024. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Eine Umsetzung von Sportstättenbaumaßnahmen benötigt grundsätzlich eine gute Vorbereitung in vielerlei Hinsicht. Denn ausreichend Vorlauf bei Planung und Konzeptionierung ist der Garant für eine erfolgreiche Antragstellung bei umfangreichen Projekten. Die LSB-Richtlinie zur Sportstättenbauförderung verknüpft daher Anträge für Baumaßnahmen ab 25.000 € mit einer verbindlichen Beratung durch Sportstättenbaubeauftragte in den jeweiligen Sportbünden. Damit die zeitliche Abfolge von Beratung und finaler Antragstellung im Förderportal rechtzeitig bis zum Ende der Antragsfrist am 15. September gelingen kann, bitten wir um Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Beratungstermins bis spätestens 15. Juli 2023.

Wer seine Sportstätte auf regenerative Wärmeerzeugung mit Wärmepumpen und Solarthermieanlagen umstellen möchte, kann von einer Erweiterung der Richtlinie auf bis zu 35 % Förderung profitieren.

 

INFORMATIONEN

KONTAKT
Angela Plenz
T 0511 1268-5311
a.plenz@ssb-hannover.de

 

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