Seit dem 3. April sind nun in Niedersachsen die Corona bedingten Beschränkungen weitgehend aufgehoben. Entsprechend der engen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sind nur noch sehr begrenzte Test- und Maskenpflichten möglich. Eine Pflicht zum Tragen einer Maske besteht weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen, Kranken- und Pflegeeinrichtungen (+negativer Test) und vergleichbaren Einrichtungen. In Schulen und Kitas besteht die Testpflicht weiterhin dreimal pro Woche. Corona-Bürgertests sind noch bis Ende Juni kostenfrei.
Das generelle Tragen einer FFP2-Maske ist also in öffentlichen Innenräumen in der Regel nicht mehr verpflichtend. Somit besteht auch für den Sportbetrieb die FFP2-Maskenpflicht außerhalb der direkten Sportausübung nicht mehr. Im Rahmen seines Hausrechtes kann jedoch jeder Verein selbst entscheiden, ob er weiterhin auf dem Tragen einer FFP2-Maske in bestimmten Bereichen besteht. Gerade in beengten Situation mit vielen Menschen scheint angesichts der hohen Fallzahlen das Tragen einer FFP2-Maske angeraten, auch wenn es nicht mehr vorgeschrieben ist.