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Corona-Auflagen weitgehend aufgehoben. FFP2-Maske in Innenräumen weiterhin empfohlen!

Seit dem 3. April sind nun in Niedersachsen die Corona bedingten Beschränkungen weitgehend aufgehoben. Entsprechend der engen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sind nur noch sehr begrenzte Test- und Maskenpflichten möglich. Eine Pflicht zum Tragen einer Maske besteht weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen, Kranken- und Pflegeeinrichtungen (+negativer Test) und vergleichbaren Einrichtungen. In Schulen und Kitas besteht die Testpflicht weiterhin dreimal pro Woche. Corona-Bürgertests sind noch bis Ende Juni kostenfrei. 

Das generelle Tragen einer FFP2-Maske ist also in öffentlichen Innenräumen in der Regel nicht mehr verpflichtend. Somit besteht auch für den Sportbetrieb die FFP2-Maskenpflicht außerhalb der direkten Sportausübung nicht mehr. Im Rahmen seines Hausrechtes kann jedoch jeder Verein selbst entscheiden, ob er weiterhin auf dem Tragen einer FFP2-Maske in bestimmten Bereichen besteht. Gerade in beengten Situation mit vielen Menschen scheint angesichts der hohen Fallzahlen das Tragen einer FFP2-Maske angeraten, auch wenn es nicht mehr vorgeschrieben ist.

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