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Städtische Sporthallen ab 1. Oktober wieder im Regelbetrieb

Erfreulicherweise sind ab dem 1. Oktober die städtischen Sporthallen wieder regulär für den Vereinssport geöffnet und alle periodischen Nutzungsverträge werden wieder aktiviert. Hierbei möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nicht benötigte Nutzungszeiten unbedingt rechtzeitig per Mail bei der Sporthallenverwaltung abgesagt werden müssen, weil andernfalls die Nutzungsgebühren fällig werden. Mit dem Übergang in den Regelbetrieb werden generell die Nutzungsgebühren, die während der Pandemie ausgesetzt waren, wieder erhoben.

Ab sofort steht auch die Online-Sporthallenauskunft wieder zur Selbsteinsicht zur Verfügung.

ONLINE-HALLENAUSKUNFT

Bereits am 17. September hat die Stadt alle Vereine per Mail über die Wiederinbetriebnahme der Schulsporthallen informiert:

  • Ab dem 01.10.2021, mit Beginn der Wintersaison, kehren wir in den Regelbetrieb zurück.
  • Alle periodischen Nutzungsverträge nach dem Schulbetrieb werden wieder aktiviert.
  • Nutzungszeiten während des Schulbetriebs werden auf Anfrage individuell geprüft.
  • Das Vermietungsende ist 22:00 Uhr
  • Die Bestimmungen der jeweils gültigen Nds. Corona-Verordnung (derzeit u.a. 3 G Regel) sind zwingend zu beachten. Für die Einhaltung dieser Regelungen sind, wie bisher, die Vereine verantwortlich.
  • Die Mietfreistellung für Sportvereine entfällt.
  • An einzelnen betroffenen Standorten gibt es weiterhin einen Zeitkorridor von 15 Minuten zwischen dem Schulbetrieb und der zeitlich direkt angrenzenden außerschulischen Nutzung, über den betroffene Nutzer aber gesondert informiert werden.

 

Der Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement macht darauf aufmerksam, dass die städtischen Hallenbäder bereits seit dem 13. September wieder geöffnet sind.

KONTAKT

Sporthallenverwaltung der Stadt

vermietungundveranstaltung@hannover-stadt.de.

 

 

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