NEWS

Neue Woche, neue Corona-Verordnung der Landesregierung mit weiteren Erleichterungen für den Sportbetrieb

Ab heute – 13. Juli – gilt die neue Verordnung der niedersächsischen Landesregierung vom 10. Juli, die auch  wieder Änderungen für den Sportbetrieb sowie Gruppenfreizeiten und -reisen vorsieht:

  • Sportausübung ist auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportler erhoben und dokumentiert werden. Die Einschränkung „feste Kleingruppen“ ist entfallen.
  • Veranstaltungen und Reisen nach § 11 SGB VIII für Kinder- und Jugendlichen-Gruppen mit Übernachtung für Gruppen sind mit bis zu 50 Personen erlaubt.
  • In Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugend- und Erwachsenenbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sowie in Kreissportschulen, Landessportschulen und vergleichbaren verbandseigenen Einrichtungen sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger bis zu einer Gruppengröße von 50 Personen zulässig.
  • Der Betrieb, der Besuch und die Inanspruchnahme von gruppenbezogenen, nicht stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ist für bis zu 50 Personen zulässig. Dies betrifft insbesondere offene Angebote nach den §§ 11 und 13 SGB VIII sowie Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII.
  • Die Aufsicht und Leitung solcher Gruppen, die bislang nur pädagogischen Fachkräften und Inhabern einer JuLeiCa gestattet, war, ist nun endlich auch für Übungsleiter, Trainer sowie Jugendleiter möglich.

Mehr Infos zur neuen Verordnung gibt es hier:

MEHR…

Weitere News

An den Anfang scrollen