Sportentwicklung

FÖRDERPROGRAMME

Information & Beratung

Bennet Schäfer
T 0511 1268-5313
b.schaefer@ssb-hannover.de

Für starken Sport in Hannover

SPORTGERÄTEFÖRDERUNG

Der Stadtsportbund bezuschusst die Anschaffung von Sportgeräten seiner Mitgliedsvereine. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der dem SSB zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anträge können bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres auf dem dafür vorgesehenen Formular gestellt werden. 

Bezuschussungsfähig sind Anschaffungen von Sportgeräten, die zur unmittelbaren Ausübung einer Sportart notwendig sind und transportabel, d. h. nicht mit dem Boden oder der Wand verankert sind und deren Anschaffungspreis pro Einzelgerät mindestens 500,00 € brutto beträgt. Dies gilt auch für Geräte, die zur Messung und Darstellung einzelner Ergebnisse notwendig sind und überwiegend der Darstellung von wettkampf- und/oder trainings- bzw. leistungsdiagnostischen Ergebnissen dienen.

Nicht bezuschussungsfähig sind Computer- und Auswertungsanlagen, die nur gelegentlich oder einmalig für den genannten Zweck angeschafft werden sollen, jedoch auch im Verwaltungsbereich eingesetzt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Bezuschussung besteht nicht. Sportgeräte, die gekauft oder bestellt wurden, bevor der Antrag beim SSB eingegangen ist, können nicht bezuschusst werden.

Der Zuschuss wird grundsätzlich als nicht rückzahlbare Beteiligungsfinanzierung bewilligt. Der Zuschuss beträgt maximal zwei Drittel des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 1.000,00 €. In begründeten Ausnahmefällen kann nach vorherigem schriftlichen Antrag und auf Entscheidung des Präsidiums davon abgewichen werden.

Ein Verein kann pro Kalenderjahr für max. 3 Sportgeräte Anträge stellen.

Die Zuwendung ist im Jahr der Bewilligung beim SSB abzurufen. Spätestens drei Monate nach erfolgter Anschaffung sind dem SSB die Originalanschaffungsbelege und
der Nachweis der Zahlung einzureichen. Für die Aufbewahrung der Belege gelten die
steuerrechtlichen Bestimmungen.

Der SSB ist zur Prüfung der Anschaffungen berechtigt. Sollte er Verstöße gegen diese
Richtlinie feststellen, besteht ein Rückforderungsanspruch bis zur vollen Höhe des
gewährten Zuschusses.

Eine Antragstellung kann nur auf dem dafür vorgesehenen Vordruck erfolgen. Ein formloser Antrag ist nicht möglich.

Mit diesem Formular können Sie Ihren Antrag auf Sportgeräteförderung am Computer bearbeiten. Da wir aus rechtlichen Gründen auf die Unterschrift nach § 26 BGB und dem Vereinsstempel bestehen müssen, bitten wir Sie, das Formular auszudrucken und uns mit den Anlagen zu Punkt 1.2 des Antrages per Post zuzusenden. 

Der SSB bezuschusst unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die von den Mitgliedsvereinen beantragten Bezuschussungen für Sportgeräte. Erst durch die schriftliche Bewilligung des SSB besteht der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses.

NEU seit 2024! Der Antrag auf Sportgeräteförderung ist bis zum 28. Februar beim Stadtsportbund zu stellen.

Im Jahr 2024 stellt der Stadtsportbund wieder 35.000 € aus dem Haushalt für die Anschaffung von Sportgeräten in seinen Mitgliedsvereinen bereit. Grundlage ist die unten stehende Richtlinie ab dem 22.05.2023.

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