Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland, die an andere inländische Unternehmen Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, grundsätzlich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Sportvereine sind als Aussteller und Empfänger von Rechnungen i. d. R. auch von der E-Rechnungspflicht betroffen. Auch wenn es für die Vereine Übergangsregelungen für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt, müssen die Vereine ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
Gilt dabei bereits eine Rechnung in PDF-Format als “E-Rechnung” und welche E-Rechnungsformate sind zulässig?
Diese und weitere Fragestellungen werden in den Online-Experten-Sprechstunden des SSB von Dietmar Fischer, Dipl.-Wirtsch.-Ing. Fischer Sportmanagement, beantwortet.
TERMINE ONLINE-EXPERTEN-SPRECHSTUNDEN
- 4. Dezember 2024, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
- 11. Dezember 2024, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
KONTAKT
Lena Rathmann
T 0511 1268-5307
l.rathmann@ssb-hannover.de