Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland, die an andere inländische Unternehmen Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, grundsätzlich elektronische Rechnungen, die so genannten E-Rechnungen ausstellen. Sportvereine sind als Aussteller und Empfänger von Rechnungen i. d. R. auch von der E-Rechnungspflicht betroffen. Der SSB Göttingen richtet daher in Kooperation mit dem LSB Niedersachsen drei Sprechstunden zum Thema “E-Rechnungen” aus, zu denen auch interessierte Vereinsvertretende aus Hannover herzlich eingeladen sind.
Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Auch wenn es für Vereine eine Übergangsregelung für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt, müssen diese ab dem 1. Januar in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
Gilt dabei bereits eine Rechnung in PDF-Format als “E-Rechnung” oder doch nicht?
Diese und weitere Fragestellungen werden in den drei Online-Experten-Sprechstunden beantwortet.
Referent: Dietmar Fischer, Dipl.-Wirtsch.-Ing., Sportmanager
TERMINE & ANMELDUNG
ANMELDUNG 24. Oktober 2024, 18:30 bis 20:30 Uhr
ANMELDUNG 11. November 2024, 17:30 bis 19:30 Uhr
ANMELDUNG 29. November 2024, 17:00 bis 19:00 Uhr
KONTAKT
SSB Göttingen
Klaus Brüggemeyer
T 0551 7070141
brueggemeyer@ssb-goettingen.de