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Neues Gesetz. Vereinsversammlungen künftig auch virtuell oder hybrid möglich!

Ver­ei­ne können Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen künf­tig kom­plett vir­tu­ell oder hy­brid, also mit ein­zel­nen zu­ge­schal­te­ten Mit­glie­dern, bei vol­lem Stimm­recht aller Teil­neh­mer:innen abhalten. Bis­her war dafür eine ent­spre­chen­de Re­ge­lung in der Ver­eins­sat­zung Vor­aus­set­zung. Das vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz wurde jetzt am 3. März 2023 vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz knüpft an eine Sonderregelung für die Zeit der Covid-19 Pandemie an. Angesichts der voranschreitenden Digitalisierung seien die damit eröffneten Möglichkeiten auch über die pandemische Situation hinaus sinnvoll, heißt es in der Begründung. Zudem führe dies zu einer Stärkung der Mitgliedschaftsrechte und Förderung des ehrenamtlichen Engagements.

In Kraft tritt das Gesetz sobald es vom Bundespräsidenten ausgefertigt und dann am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

INFORMATIONEN zum neuen Gesetz

 

Auf dem Wissensportal des LSB Niedersachsen VIBSS stellen wir Ihnen das durch einen Partnervertrag kostenlos zu nutzende Abstimmungstool votesUP vor. 

INFORMATIONEN zu votesUP

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