Vereine können Mitgliederversammlungen künftig komplett virtuell oder hybrid, also mit einzelnen zugeschalteten Mitgliedern, bei vollem Stimmrecht aller Teilnehmer:innen abhalten. Bisher war dafür eine entsprechende Regelung in der Vereinssatzung Voraussetzung. Das vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz wurde jetzt am 3. März 2023 vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz knüpft an eine Sonderregelung für die Zeit der Covid-19 Pandemie an. Angesichts der voranschreitenden Digitalisierung seien die damit eröffneten Möglichkeiten auch über die pandemische Situation hinaus sinnvoll, heißt es in der Begründung. Zudem führe dies zu einer Stärkung der Mitgliedschaftsrechte und Förderung des ehrenamtlichen Engagements.
In Kraft tritt das Gesetz sobald es vom Bundespräsidenten ausgefertigt und dann am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
INFORMATIONEN zum neuen Gesetz
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