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Übungsleiterförderung 2022. So vermeiden Sie Rückzahlungen!

Übungsleiter spielen im Vereinsleben eine tragende Rolle. Ohne ihr Engagement ließe sich das vielfältige Sportangebot jür Jung und Alt nicht aufrechterhalten. Nicht zuletzt deshalb fördern Stadt Hannover und LSB Niedersachsen (LSB) in diesem Jahr Sportvereine in der Stadt mit rund 750.000 €. Die zweite Rate für das Jahr 2022 wird am 19. Dezember ausgezahlt.

Damit Zuschüsse nicht später wieder zurückgezahlt werden müssen, gilt es, einen wichtigen Termin zu beachten: Bis spätestens 31. Januar 2023 sind die Vereine verpflichtet ihre Mittelverwendung im Intranet des LSB online zu bestätigen. Dabei ist auch darüber Rechenschaft abzulegen, in welcher Höhe die Zuschüsse verwendet, also an Übungsleiter gezahlt wurden.

WICHTIG

Ausgezahlte Förderungen dürfen nur für solche Übungsleitenden (ÜL) geltend gemacht werden, die bei Antragstellung namentlich in der ÜL-Bezuschussungsliste aufgeführt worden sind. Für Übungsleitende, die nicht in der ÜL-Bezuschussungsliste stehen, haben Vereine dagegen keinen Anspruch auf Förderung. Es ist allerdings nicht erforderlich, dass alle in dieser Liste genannten Übungsleitenden auch Zuschüsse erhalten haben müssen. 

Die Stadt Hannover weist außerdem daraufhin: Alle von ihr bezuschussten Übungsleitenden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen ihrem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Vereine sollten auch auf eine gewissenhafte Buchführung achten. Denn Stadt und auch der Stadtsportbund prüfen stichprobenartig die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel.       

INFORMATIONEN

KONTAKT
Angela Plenz
T 0511 1268-5311
a.plenz@ssb-hannover.de

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