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LSB-Förderprogramm Nachhaltigkeit. Wir für morgen!

Sei es eine Müllsammelaktion, ein Workshop oder eine Social Media Kampagne zum Thema Nachhaltigkeit – mit dem neuen unkomplizierten LSB-Förderprogramm “Wir für morgen” können Vereine sich ihre nachhaltigen Maßnahmen fördern lassen! Vereine können ab dem 15. Oktober einen Antrag stellen – bis zu 500,- Euro pro Antrag sind möglich! 

Pro Verein können bis zu 4 Anträge im Kalenderjahr gestellt werden. Die Maßnahmen sind miteinander kombinierbar, d.h. die einzelnen Maßnahmen werden separat abgerechnet, können aber im Verbund eine umfangreichere Maßnahme ergeben. Der LSB stellt bis zu 50.000 Euro aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen zur Verfügung.

Förderfähige Maßnahmen können z.B. sein:

  • Müllsammelaktion der 1. Herrenmannschaft zum Clean Up Day rund um das Vereinsgelände, der Kanujugend auf dem Wasser oder der Outdoor-Trainingsgruppe im Wald
  • Implementierung einer Arbeitsgruppe im Sportverein zum Thema Nachhaltigkeit (Anschaffung von (Info)Materialien, Moderation des Prozesses, Exkursionen, Beratung durch Experten)
  • Ein Workshop mit der Arbeitsgruppe bzw. ehrenamtlich Engagierten des Sportvereins und Interessierten zur Sensibilisierung für soziale Nachhaltigkeit
  • Eine Veranstaltung zu fair produzierten Sportmaterialien mit inkludierter Kleidertauschbörse oder zur umweltgerechten und klimaangepassten Ausgestaltung des Vereinsgeländes incl. gemeinsamer Aktion wie Baum- oder Heckenpflanzung etc.
  • Social Media Kampagne zur Informierung der Menschen im Sportverein und in der Nachbarschaft über das Nachhaltigkeitsprojekt in der Sportorganisation 

Förderfähige Ausgaben in diesem Zusammenhang können z.B. sein:

  • Raummiete
  • Verpflegung
  • Honorare für Referenten/Referentinnen (gem. Richtlinie 2.6.3) und Honorare für Helfer/Helferinnen (max. 10,- Euro/Zeitstunde)
  • Fahrtkosten (gem. Ziffer 1 der Allgemeinen Abrechnungsbestimmung des LSB)
  • Anschaffung von Materialien zur Umsetzung von nachhaltigen Projekten/Veranstaltungen (z.B. Saatgut, Mülltonne – Upcycling zur Pfandsammeltonne)
  • Materialien zur Umsetzung von Öffentlichkeitskampagnen (z.B. Erarbeitung von Informationen/Materialien, Layouterstellung, Druckkosten)

Hinweis: Die Honorare für Helferinnen und Helfer sind für diejenigen Personen gedacht, die in die Organisation mit eingebunden sind, um entsprechende Rahmenbedingungen für die Umsetzung von nachhaltigen Aktion zu schaffen (z. B. Auf- und Abbau, Zubereitung von Verpflegung, usw.). Für tatsächlich durchgeführte Nachhaltigkeitsaktion (z. B. Müllsammeln) kann kein Honorar an die Helferinnen und Helfer ausgezahlt werden.

Folgende Schritte sind notwendig:

  • Antragsformular (siehe unten) ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail (fdilger(at)lsb-niedersachsen.de) an den LSB senden.
  • Bewilligung abwarten und förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes umsetzen.
  • Rechnungen und Belege (müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein) zusammen mit dem Einzelverwendungsnachweis, der Kurzdokumentation und mind. 3 Fotos der Maßnahme innerhalb des bewilligten Förderzeitraums, bis spätestens 12 Monate nach Bewilligungsdatum per E-Mail (fdilger(at)lsb-niedersachsen.de) an den LSB senden.
  • Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
  • Zahlungseingang prüfen.

Hinweis: Falls die Mittel ausgeschöpft sein sollten, kann die Antragsannahme vorzeitig beendet werden! Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. 

Dokumente:
ANTRAG
MERKBLATT

WEITERE INFORMATIONEN

KONTAKT
LSB
Frederik Dilger
T 0511 1268-227
fdilger@lsb-niedersachsen.de

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