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Förderung von Sachleistungen für Outdoor- & Trendsportangebote

Im Rahmen der Sonderförderprogramme zur Mitgliedergewinnung unterstützt der Landessportbund Niedersachsen die Vereine bei der Verlagerung von bestehenden Sportangeboten ins Freie und dem Aufbau neuer Outdoorsportangebote. Pro Verein kann ein Antrag auf bis zu 5.000 € gestellt werden. Förderfähig sind im Zusammenhang mit Outdoor-/Trendsportangeboten z. B. Sportgeräte , die Errichtung von neuen Anlagen, Lagermöglichkeiten und die Installation von festem Sonnen- und Wetterschutz.

Eine Co-Förderung ist durch die “Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus” des LSB Niedersachsen nicht möglich. Erst nach der Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.

Der Aktionszeitraum startet am 1. April und läuft bis zum 31. Oktober 2022.

INFORMATIONEN

KONTAKT
Landessportbund Niedersachsen
Luise Winkler
T 0511 1268-175
sru@lsb-niedersachsen.de

 

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