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Corona-Verordnung bringt schärfere Regeln auch für den Sport unter freiem Himmel

Bei einer immer ernsteren Pandemielage werden mit Wirkung vom 24. November 2021 die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Bei einem Übergang zu Warnstufe 2  (ggfs. in der nächsten Woche) werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen.

Für das Sporttreiben gilt in der Warnstufe 1 weiterhin die 2G-Regel in geschlossenen Räumen. Neu hinzu kommt auf Sportanlagen unter freiem Himmel die 3G-Regelung. Beim Sportreiben darf die Maske abgelegt werden, muss darüber hinaus aber in Innenräumen getragen werden.

Für das Sporttreiben gilt in der Warnstufe 2  die 2G+ -Regel in geschlossenen Räumen und auf Sportanlagen unter freiem Himmel die 2G-Regelung. Beim Sportreiben darf die Maske (dann als FFP2-Maske) abgelegt werden, muss darüber hinaus aber in Innenräumen getragen werden.

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