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Gemäß Allgemeinverfügung der Region Hannover entfällt 3-G-Regel in vielen Bereichen

Der Indikator „Neuinfizierte“ (7-Tage-Inzidenz) in der Region Hannover liegt seit mehr als fünf aufeinander folgenden Werktagen (seit 9. Oktober) unter 50!

Damit entfallen seit dem 16. Oktober 2021  für das Gebiet der Region Hannover in der neuen Allgemeinverfügung folgende Schutzmaßnahmen sprich die 3-G-Regel:

  • Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen bis zu 1.000 Teilnehmer:innen
  • Beschränkung des Eintritts zu Einrichtungen
  • Beschränkung der Inanspruchnahme von Leistungen sowie
  • Beschränkung des Zutritts zu Gastronomiebetrieben, Mensen, Cafeterien und Kantinen
Laut dieser Allgemeinverfügung muss die 3-G-Regel auch nicht mehr zwingend beim Sporttreiben angewendet werden. Das bedeutet, dass die Vereine auch Sportler:innen zu ihren Angeboten zulassen können, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind. Die Maskenpflicht beim Kommen und Gehen gilt weiterhin.

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