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GEMA. Kulanzregelung für Online-Rechte läuft Ende Juli aus!

Mit Beginn der Corona-Pandemie zeigte sich die GEMA von März 2020 an kulant und unterstützte ihre Kunden dadurch, dass für Online-Rechte keine zusätzliche Vergütung gezahlt werden musste. Ab dem 1. August nun muss das Onlinestreaming auf Webseiten über den aktuellen Tarif VR-OD 10 lizenziert werden.

Wenn Sie also in Ihrem Verein weiterhin Online-Kurse unter Verwendung lizenzpflichtiger Musik anbieten, ist eine GEMA-Anmeldung erforderlich.

Die GEMA vertritt die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern und stellt sicher, dass diese für ihre Arbeit fair entlohnt werden. Das heißt, sobald ein Livestream im Internet angeboten wird und Musik enthält, deren Urheber von der GEMA vertreten werden, muss der Stream grundsätzlich bei der GEMA angemeldet werden. Einzige Ausnahme: Wird der Livestream über eine Social-Media-Plattform gestreamt mit der die GEMA einen Lizenzvertrag hat, fällt die Lizenzierungspflicht für den einzelnen Nutzer-Livestreamanbieter weg. Die GEMA hat mit den meisten großen Social-Media-Plattformen wie etwa Facebook, YouTube, Instagram und TikTok einen solchen Vertrag.

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