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Steuerexperte rät Vereinen von Beitragsrückerstattungen ab

Das Bundesfinanzministerium hat die in 2020 beschlossenen steuerlichen Erleichterungen infolge der Corona-Pandemie auch für Sportvereine bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dies betrifft u.a. die Rückerstattung oder den Verzicht auf Mitgliedsbeiträge für die Jahre 2020 und 2021.

Um die Gemeinnützigkeit des Vereins jedoch nicht zu gefährden rät der Göttinger Steuerberater Fritz Güntzler, grundsätzlich von Beitragsrückerstattungen oder -senkungen abzusehen:

“Ich empfehle den Vereinen, vorsichtig vorzugehen und sich bei diesen komplexen Fragesstellungen unbedingt rechtlich beraten zu lassen. Empfehlenswert ist auch eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung.”

Lesen Sie seine ausführliche Argumentation und die Hintergründe in dem Interview, das das Göttinger Tageblatt Anfang der Woche mit ihm führte.

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