Ehrungsordnung des Landessportbundes

Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. würdigt die ehrenamtliche Tätigkeit und die besonderen Verdienste von Mitarbeitern im Sport durch nachstehende Ehrungen:

§ 1 Ehrenpräsidentinnen, Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder

Nach § 29 der Satzung des LSB kann der Landessportbund Persönlichkeiten, die besondere Verdienste um die Förderung des Sports erworben haben, durch Beschluss des Landessporttages zu Ehrenpräsidentinnen, Ehrenpräsidenten oder Ehrenmitgliedern ernennen.

§ 2 Ehrennadeln

Der LSB verleiht auf Antrag eines Vereins, eines Landesfachverbandes oder einer Gliederung nach entsprechender Stellungnahme und Befürwortung durch den jeweiligen Sportbund

a) die Silberne Ehrennadel mit Urkunde für eine mindestens 20-jährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Sport;

b) die Goldene Ehrennadel mit Urkunde für eine mindestens 30-jährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Sport.

In besonders begründeten Fällen können die in a) und b) genannten zeitlichen Fristen auch unterschritten werden. Für herausragende ehrenamtliche Tätigkeit von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Landessportbundes kann das Präsidium des LSB an einzelne Persönlichkeiten die Goldene Ehrennadel mit Brillanten mit Ehrenbrief verleihen.

§ 3 Sonderauszeichnungen

Die Silberne oder Goldene Ehrennadel kann in Ausnahmefällen auch an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen werden, die sich in besonderer Weise Verdienste um die Förderung des Sports in einer Gemeinde, in einem Landkreis oder im Land Niedersachsen erworben haben.

Antragsberechtigt sind die Vereine, die Gliederungen, die Landesfachverbände und das Präsidium des LSB.

§ 4 Ausführungsbestimmungen

Wenn die Bedingungen für die Verleihung einer Silbernen oder Goldenen Ehrennadel des LSB erfüllt sind, soll die Verleihung genehmigt werden, auch wenn die oder der zu Ehrende z.Z. kein Ehrenamt mehr ausübt. Die Anträge an den LSB sind auf den dafür vorgesehenen Formularen über den Kreis- oder Stadtsportbund einzureichen.

In den Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Verleihung der Goldenen Ehrennadel gegeben sind, kann diese Verleihung erfolgen, auch wenn vorher noch nicht die Silberne Ehrennadel verliehen worden ist.

Tätigkeiten als Übungsleiterin/Übungsleiter, Kampfrichterin/ Kampfrichter, Sportabzeichenprüferin/Sportabzeichenprüfer, Ausschussmitglied o.ä. können für die Verleihung der Ehrennadel nicht anerkannt werden, sondern in der Regel nur Wahlämter im Vereinsvorstand oder als Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter (Spartenleiterin/Spartenleiter). Die vorstehend genannten Tätigkeiten sollten daher durch Vereins- oder Verbandsauszeichnungen gewürdigt werden.

Die Verleihung der LSB-Ehrennadeln sollte möglichst bei sportlichen Veranstaltungen oder Versammlungen erfolgen.

§ 5 Sportjugend

Für die Ehrungen im Bereich der Sportjugend Niedersachsen gelten besondere Richtlinien, die nach ihrer Beschlussfassung durch die Sportjugend vom Präsidium des LSB zu bestätigen sind. 

Ehrungsordnung des LandesSportBundes Niedersachsen e.V.

"Beschlossen am 22.04.1989; zuletzt geändert durch den 50. HA am 23.04.2005."