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Unterstützung & Förderungen in Corona-Zeiten

Hilfreiche Infos


Testungen für Erwachsene und Anleitungspersonen ab einer Inzidenz von 35

Coronatest

Bei einer Inzidenz unter 35 (s. aktuelle Allgemeinverfügung der Region Hannover) entfällt die Testpflicht sowohl für Erwachsene als auch für Anleitungspersonen.

Wenn die Inzidenz über 35 liegt, müssen Erwachsene und  Anleitungspersonen indoor als auch outdoor auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.

Es sind folgende Teststrategien möglich:

• schriftlich oder digital mitgeführtes Ergebnis eines PCR-Tests, der vor nicht mehr als 24 Stunden durchgeführt wurde,

• schriftlich oder digital mitgeführtes Ergebnis eines PoC-Antigen-Tests, der vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde,

• PoC-Antigen-Tests, durchgeführt vor Ort durch eine geschulte und vom Verein beauftragte Person,

• schriftlich oder digital mitgeführtes Ergebnis eines Selbsttests, der vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde,

• Selbsttests, der vor Ort in Anwesenheit einer durch den Verein beauftragten Person, z.B. Hygienebeauftragter, durchgeführt wird.

Grundsätzlich können alle Tests im Testzentrum, in der Apotheke, beim Arzt oder bei anerkannten Dritten durchgeführt werden. Ein PoC-Antigen-Schnelltest kann auch durch geschultes Personal im Betrieb durchgeführt werden. Ein Selbsttest kann auch ohne geschultes Personal selbst und unter Aufsicht vor dem Verein durchgeführt werden. 

Die Vorlage eines zuhause durchgeführten Selbsttests oder einer eigenhändig ausgefüllten Versicherung ist nicht ausreichend. 

Die Verwendung eines Vordrucks zur Bestätigung des Tests ist nicht verpflichtend. Es müssen jedoch alle notwendigen Angaben enthalten sein (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Ergebnis, Art des Tests, Datum und Uhrzeit des Tests, ausstellende Stelle). Es kann z.B. der Vordruck des NLGA verwendet werden. 

Einen positiven Test können Sie unter coronavirus@region-hannover.de melden.

Quelle: Auskunft des Gesundheitsamtes der Region Hannover vom 30. April 2021

Testzentren in Vereinen und der Stadt

Laut Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums kann sich jeder Bundesbürger auch mehrmals pro Woche in Testzentren kostenfrei testen lassen!

Seit dem 22. April 2021 bietet auch der TKH in der Maschstraße kostenfreie Bürgertests an.

#SportBleibtStark

„SportBleibtStark” ist das Gemeinschaftsportal für Ehrenamtliche, Engagierte und Aktive in Sportvereinen, Landesfachverbänden, Sportbünden der Sportjugend und des LSB. Hier finden Sie online-Sportangebote zum Mitmachen und Nachmachen, Praxisbeispiele, Videos aus Sportvereinen, Landesfachverbänden und Sportbünden, Förderprogramme, Beratungs- und Qualifizierungsangebote sowie Infos rund um die Corona-Verordnung des Landes.

Alle Social-Media-Aktivitäten auf einen Blick: Social Media Wall „SportBleibtStark”

Stadt Hannover öffnet im März 2021 Hallen & Plätze für Sportvereine

Im Sportausschuss am 8. März kündigte die Sportdezernentin Konstanze Beckedorf sehr zur Freude des Stadtsportbundes an, die Turn- und Sporthallen sowie Außensportanlagen der Stadt für den Vereinssport wieder zu öffnen. Die Bedingungen, unter denen Vereine Training anbieten können, sind jedoch aufgrund der Pandemie sehr eingeschränkt. Grundsätzlich lässt die Corona-Verordnung des Landes aufgrund der hohen Inzidenzzahl (über 100 in der Region Hannover) lediglich Individualsport zu. Das  bedeutet, dass Vereine in die städtischen Hallen nur die Mitglieder eines Hausstandes sowie eine weitere Person einlassen dürfen. Eine Nutzung für Familienangebote wären so denkbar. Duschen und Umkleiden können bis auf Weiteres nicht genutzt werden. Hallengebühren fallen nicht an.

Interessierte Vereine mit bestehenden Nutzungsverträgen können sich direkt an die Sporthallenverwaltung der Stadt wenden. Die Hygieneregeln der Stadt finden Anwendung, so dass die Vereine keine eigenen Konzepte erstellen müssen.

Detaillierte Informationen hat die Sporthallenverwaltung am 11. März an die Vereine versandt.

INFOBRIEF & ANLAGE

HYGIENEREGELN

Verlängerung des Stabilitätspakets der Stadt Hannover

Der zweite Lockdown trifft Hannover hart. Die Landeshauptstadt bleibt deshalb ihrem Kurs treu, gezielte Unterstützung für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Bereiche zu leisten, die von der Corona-Krise betroffen sind. Die Stadtverwaltung knüpft an das im Mai vom Rat beschlossene Stabilitätspaket an und verlängert die bis Ende dieses Jahres geltenden Regelungen.

Für die Sportvereine werden die mit dem ersten Stabilitätspaket beschlossenen Stundungsregelungen bis zum 30. Juni 2021 fortgeschrieben. Außerdem verzichtet die Stadt gegenüber den hannoverschen Vereinen bis zum 30. Juni 2021 auf Nutzungsgebühren für Bäder und Sporthallen. Das entspricht einem Hilfsvolumen von knapp 300 000 €. 

 

Die im Stabilitätspaket im Mai  bereitgestellten Mittel für den Ausgleich von Mitgliederverlusten in den Vereinen werden, soweit sie nicht abgerufen wurden, übertragen. Die Vereine können daraus weiter die Kompensation von Ausfällen beantragen. Die Finanzierung dieser unbürokratischen Hilfen erfolgt aus dem vorhandenen Haushaltsansatz.

„Wir stärken Bereiche und Institutionen, die für das gesellschaftliche Leben und den Zusammenhalt in unserer Stadt wichtig sind“, erklärt Finanzdezernent Dr. Axel von der Ohe. „Die Landeshauptstadt nimmt mit ihren Hilfspaketen unter den Kommunen eine Vorreiterrolle ein.“ Axel von der Ohe verweist auf das zu Beginn der Krise aufgelegte Soforthilfe-Programm für Unternehmen in der Stadt, dem der Corona-Sozial-Fonds sowie das jetzt verlängerte Stabilitätspaket folgten.  Sehr stark engagiert sich die Stadt auch für den Flughafen Hannover und die Deutsche Messe AG.

Hygienevorschriften

Im Zusammenhang mit den einzuhaltenden Hygienevorschriften im Sportbetrieb erreichen uns immer wieder Fragen aus den Vereinen. Das Gesundheitsamt der Region Hannover hat zur Beantwortung eine Hotline eingerichtet:

T 0511 616-43434

Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)

Informationen zum Sportbetrieb in Zeiten von Corona

Vielfältige Informationen zum Coronavirus in der Region

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