Zuschüsse für nebenamtliche Übungsleiter

Im Kalenderjahr 2010 stehen dem Stadtsportbund Hannover für den o. g. Zweck zur Ausschüttung an seine Mitgliedsvereine 197.291 € vom Landessportbund Niedersachsen sowie ca. 290.000 € von Stadt und Region Hannover zur Verfügung. 

Wie werden die ÜL-Zuschüsse berechnet?

Jeder Verein erhält bei Erfüllung der vorgegebenen Richtlinien  entsprechend seiner Gesamtmitgliederzahl (Grundlage Bestandserhebung des aktuellen Jahres) einen jährlichen Etat zugewiesen, der sich aus Zuschüssen des Landessportbundes Niedersachsen und Zuschüssen der Stadt und Region Hannover zusammensetzt. Der Etat kann jeweils zur Hälfte mit dem Verwendungsnachweis für die  Abrechnungszeiträume 01.01.-30.06. und 01.07.-31.12. abgerufen werden. Im 1. Halbjahr nicht abgerufene Zuschüsse stehen dem Verein im 2. Halbjahr nicht mehr zur Verfügung.

Da die jährliche (1. und 2. Halbjahr) Etatzuweisung der ÜL-Gelder an die Vereine vom SSB im Juli festgelegt wird, ist es unbedingt erforderlich, als Voraussetzung für die Anerkennung der Übungsleiter, ihre rechtzeitige

Registrierung beim Stadtsportbund bis 30.06. eines jeden Jahres

zu veranlassen.

Sollte ein Verein also ggf. erst für das 2. Halbjahr eine ÜL-Abrechnung vorsehen, ist es aus o. g. Gründen dennoch erforderlich, alle lizenzierten Übungsleiter des Vereins bis zum 30.06. beim Stadtsportbund registrieren zu lassen.

Eine Übersicht aller wesentlichen Punkte im Berechnungsverfahren der ÜL-Zuschüsse bietet unsere Tabelle Berechnungsverfahren.

Verwendungsnachweise zur Abrechnung

Die Verwendungsnachweise zur Abrechnung für beide Halbjahre gehen den Vereinen unaufgefordert rechtzeitig im Mai und November zu. Sie müssen wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit Vereinsstempel versehen, zu den genannten Terminen, der Geschäftsstelle des Stadtsportbundes Hannover, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover, vorgelegt werden.

Die jeweiligen Abgabetermine,

15. Juli, und 31. Januar des Folgejahres

sind unbedingt einzuhalten. Später eingehende Verwendungsnachweise können nicht mehr berücksichtigt werden. Kopien der Übungsleiterlizenzen, sofern Verlängerungen und Neuausstellungen erfolgt sind oder neue Übungsleiter/Innen beschäftigt wurden, sollten dem Stadtsportbund rechtzeitig vorliegen.

Das Intranet des Landessportbundes Niedersachsen gibt einen Überblick über die für den jeweiligen Verein registrierten Übungsleiter. Hier kann nachgeprüft werden, ob gültige Lizenzen vorliegen oder ggf. Verlängerungen erforderlich sind.

Eine Information über die Höhe ihres Jahresetats erhalten die Vereine zu ihrer Kenntnis per Rundmail im August.

Eine detaillierte Auflistung der Abrechnung ist nach dem neuen Berechnungsverfahren nicht mehr möglich (bitte keine Freiumschläge zusenden) – Mehrspartenvereinen empfehlen wir für die Verteilung der Zuschüsse auf ihre Abteilungen eine prozentuale Berechnung entsprechend der geleisteten Stunden.

Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Frau Plenz unter Tel.‑Nr. 1268 ‑ 5311 gerne zur Verfügung.