Zuschüsse für nebenamtliche Übungsleiter für das Jahr 2009
Für das Kalenderjahr 2009 stehen dem Stadtsportbund Hannover für den o. g. Zweck zur Ausschüttung an die Vereine 196.083 € vom Landessportbund Niedersachsen sowie ca. 293.000 € von Stadt und Region Hannover zur Verfügung. Zuschussempfänger sind die Vereine. Der Verein bestätigt auf dem Verwendungsnachweis mit seiner Unterschrift die Einhaltung der jeweiligen Richtlinien und gewährt dem Stadtsportbund und dem Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover nach Aufforderung Einsicht in die entsprechenden Buchungsbelege und die Bücher des Vereins.
Gemäß Beschluss des SSB-Hauptausschusses vom 29.11.2007 gibt es Änderungen im Berechnungsverfahren der Übungsleiterbezuschussung, die erstmalig zur ÜL-Abrechnung des 1. Halbjahres 2009 in Kraft treten. Betroffen von den Änderungen ist in der Hauptsache jener Teil der Zuschüsse, der von Stadt und Region Hannover an die Vereine ausgeschüttet wird:
- Wurde bislang jedem Sportverein für jeden abgerechneten ÜL und jede Stunde ein Zuschuss gewährt, erhalten die Vereine in Zukunft einen Etat zugewiesen. Dieser Etat wird, ebenso wie der Etat aus LSB-Geldern, entsprechend den Mitgliederzahlen des Vereins berechnet.
Da die jährliche (1. und 2. Halbjahr) Etatzuweisung der ÜL-Gelder an die Vereine vom SSB im Juli festgelegt wird, ist es unbedingt erforderlich, als Voraussetzung für die Anerkennung der Übungsleiter, ihre rechtzeitige Registrierung beim Stadtsportbund bis 30.06.2009 zu veranlassen.
Sollte ein Verein also ggf. erst für das 2. Halbjahr eine ÜL-Abrechnung vorsehen, ist es aus o. g. Gründen dennoch erforderlich, alle lizenzierten Übungsleiter des Vereins bis zum 30.06. beim Stadtsportbund registrieren zu lassen.
Eine Übersicht aller wesentlichen Punkte im Berechnungsverfahren der ÜL-Zuschüsse ab 2009 bietet unsere Tabelle in der Anlage a)
Als Anlage b) erhalten Sie die Verwendungsnachweise für Übungsleiter, 1. Halbjahr 2009. Die Verwendungsnachweise müssen wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit Vereinsstempel versehen zu den genannten Terminen der Geschäftsstelle des Stadtsportbundes Hannover, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover, vorgelegt werden.
Bitte achten Sie darauf, dass der Abgabetermin,
15. Juli 2009,
unbedingt eingehalten werden muss. Später eingehende Verwendungsnachweise können nicht mehr berücksichtigt werden. Denken Sie ggf. bitte auch an die rechtzeitige Übersendung von Ablichtungen der Übungsleiterlizenzen, sofern Verlängerungen und Neuausstellungen erfolgt sind oder Sie neue Übungsleiter/Innen beschäftigen.
Die Verwendungsnachweise zur Abrechnung für das 2. Halbjahr 2009 gehen den Vereinen unaufgefordert rechtzeitig im November zu.
Eine Information über die Höhe ihres Jahresetats erhalten die Vereine per Rundmail im August. Die Zusendung einer detaillierten Auflistung der Abrechnung ist deshalb nicht mehr erforderlich (bitte keine Freiumschläge zuschicken).
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Plenz unter Tel.‑Nr. 1268 ‑ 5311 gerne zur Verfügung.