Hinweise zum Verwendungsnachweis

 Beachten Sie beim Ausfüllen der Verwendungsnachweise Folgendes:

  • Auf dem Verwendungsnachweis sind in den Spalten 3 bis 6 die genannten Daten (Sportart, Übungseinheiten (ÜE), €/ÜE, €/Gesamt) einzutragen.
  • Unter €/ÜE ist ausschließlich die vom Verein tatsächlich gezahlte Vergütung an den Übungsleiter einzutragen. Nebenkosten für Fahrten und Verpflegung können nicht anerkannt werden und dürfen nicht angegeben werden.
  • Die Entschädigung muss dem ÜL tatsächlich ausgezahlt worden sein und durch Zahlungsnachweise belegt werden können sowie aus der Buchführung ersichtlich sein.
  • Wenn der Übungsleiter auf die Auszahlung verzichtet, darf die Person auch in dem Verwendungsnachweis nicht mit geleisteten Stunden aufgeführt werden.
  • Wenn der Übungsleiter die ihm zustehende Vergütung dem Verein spendet, muss die ÜL-Vergütung zunächst dem ÜL ausgezahlt worden sein. Nachweis! Erst dann kann der Betrag zurückgezahlt werden (Überweisung!).
  • Sollte der Übungsleiter eine Pauschalzahlung (monat-, vierteljährlich, ...) erhalten, so ist der Betrag auf die geleisteten Stunden und die Vergütung pro Stunde umzurechnen.
  • Ist ein für den Verein tätiger Übungsleiter nicht auf dem Verwendungsnachweis aufgeführt, tragen Sie diesen bitte handschriftlich nach und legen Sie uns zusätzlich eine Kopie des Ausweises zur Registrierung vor. Eine schriftliche Anforderung fehlender oder nicht beigefügter Ausweise erfolgt nicht. Nach dem 30.06. eingereichte Lizenzen finden für die Etatzuweisung keine Berücksichtigung mehr.
  • Ist einer der aufgeführten Übungsleiter dauerhaft nicht mehr für Ihren Verein tätig, so streichen Sie diesen bitte auf dem Verwendungsnachweis.
  • Übungsleiter, deren Ausweis abgelaufen ist, sind auf dem Verwendungsnachweis in der Spalte 1 (unter der ÜL-EDV-Nr.) erkennbar. Eine Berücksichtigung bei der Abrechnung erfolgt nur, wenn uns eine Kopie des Ausweises vorgelegt wird, aus der eine Verlängerung hervorgeht. Eine weitere Erinnerung oder Aufforderung erfolgt nicht. Bitte übersenden Sie uns Kopien der neuen und verlängerten Lizenzen Ihrer Übungsleiter unter Angabe Ihrer Vereinsnummer gern schon vorab.
  • Über das Intranet des Landessportbundes Nds. können Sie die registrierten Übungsleiter Ihres Vereins einsehen.
  • Hauptamtliche Übungsleiter (Übungsleiter, die sozialversicherungspflichtig mit Lohnsteuerkarte für den Verein arbeiten) sind auf dem Verwendungsnachweis durch ein rotes "H" zu kennzeichnen. Als geleistete Übungsstunden dürfen nur die Stunden eingetragen werden, in denen eine sportliche Übungstätigkeit ausgeübt wird. Verwaltungsarbeit, Vor- und Nachbereitungszeit  oder andere Tätigkeiten dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.
  • Der Stadtsportbund überprüft jährlich eine bestimmte Anzahl von ÜL-Abrechnungen. Halten Sie hierzu bitte die Zahlungs- und Buchungsbelege bereit. (Zur Info: Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.)