Richtlinie zur Jugendförderung
Nach Ziffer 10 der Grundsätze der Sportförderung vom 14.12.2000 hat die Landeshauptstadt Hannover dem Stadtsportbund Hannover die Aufgabe der Berechnung und Auszahlung der Zuwendungen für den Jugendsport übertragen. Förderungsfähig sind Vereine, die mehr als 50 Mitglieder und einen Jugendanteil von mind. 10 % aufweisen. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat für die Jugendförderung Mittel bereitgestellt, die zu einem Teil für Jugendprojekte zu verwenden sind und zum anderen Teil nach der Anzahl der Kinder und Jugendlichen in den Vereinen aufgeteilt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Diese Richtlinien beziehen sich ausschließlich auf die Projekte.
Antragsteller können sowohl Vereine als auch Verbände sein, die Mitglied im Stadtsportbund Hannover sind. Es gelten die Fördervoraussetzungen nach den Grundsätzen der Sportförderung der Landeshauptstadt Hannover. Mit der Unterstützung soll insbesondere fachlich und überfachlich die Entwicklung der Jugendabteilungen gezielt gefördert werden.
Es können nur solche Projekte unterstützt werden, die nicht bereits aus anderen Mitteln der Landeshauptstadt Hannover mitfinanziert werden (Ausnahme: Bezirksräte).
Der SSB kann im Rahmen der allgemeinen Förderbedingungen gemeinsam mit Vereinen oder Verbänden Projekte entwickeln oder Projekte initiieren.
1. Voraussetzungen
Gefördert werden können möglicherweise folgende Projekte:
- Kooperationen der Vereine mit
- Jugendverbänden / freien Trägern
- Schulen
- sonstige Kooperationen
- Aufbau neuer Sportangebote
- im Fun-Bereich
- sportartübergreifend
- breitensport- oder leistungssportorientiert
- Überfachliche Veranstaltungen
- Spielfeste
- umweltrelevante Jugendarbeit
- Wochenend-/Ferienfreizeiten mit überwiegend nicht sportl. Inhalten
- Integration bestimmter Zielgruppen
- Ausländer
- Behinderte
- Mädchen
- sonstige Gruppen
- Sport und Gewalt, Gewaltprävention
- Ausstattung/Einrichtung von Jugendräumen
- Spielplätze
- Sonstige Projekte, soweit sie unter die generellen Förderbedingungen fallen.
2. Ausschluss von der Förderung
Nicht gefördert werden:
- regelmäßig durchgeführte Jugendprojekte
- Sport-Turniere
- Anschaffung von Sportbekleidung
- Mitgliedsbeiträge
- Bau oder Errichtung von Sportstätten.
Die Anschaffungskosten von sportspezifischen Geräten können mit max. 50 Prozent anerkannt werden, wenn sie dem Aufbau neuer Sportangebote im Verein dienen oder sportartübergreifenden Charakter haben. Verbrauchsmaterialien (z. B. Bälle) werden nicht bezuschusst.
Bei Wochenend- und Ferienfreizeiten kann max. eine Begleitperson für jeweils zehn Kinder/Jugendliche anerkannt werden. Eine von den Teilnehmern unterschriebene Liste ist beizubringen. Porto-, Telefon-, Fotokopie- und allgemeine Verwaltungskosten können pauschal mit einem Betrag von 10 % der Antragssumme, max. aber mit 100,- € anerkannt werden.
3. Antragsverfahren und Durchführung
Anträge sind bis zum 30.04. eines jeden Jahres an den Stadtsportbund Hannover, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover, zu richten. Später eingehende Anträge werden nur behandelt, sofern die zur Verfügung stehenden Mittel durch andere Anträge noch nicht ausgeschöpft wurden. Der Antrag ist auf Formblatt - zu beziehen über die Geschäftsstelle oder im Download-Bereich - zu stellen.
Der Antrag muss folgende Punkte beinhalten:
3.1 Erläuterung/Ablauf der Maßnahme
3.2 Ziele der Maßnahme und deren Auswirkungen auf die zukünftige Jugendarbeit
3.3 Voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer
3.4 Dauer der Maßnahme
3.5 Kostenberechnung/Kostenvoranschlag
3.6 Finanzierungsplan (auf Vordruck)
Alle Einnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt sind offen zu legen. Bleiben die tatsächlichen Aufwendungen der Maßnahme unter dem Bewilligungsbetrag, so wird i.d.R. eine Reduzierung der Zuwendung vorgenommen. Ein Projektbeginn vor der Bewilligung ist möglich, sofern der Antragseingang schriftlich bestätigt wurde. Mit der Projektdurchführung muss grundsätzlich im Antragsjahr begonnen werden.
Nach Prüfung und Festlegung der eingehenden Anträge entscheidet der zuständige Ausschuss des Stadtsportbundes, ob und ggf. in welcher Höhe die Maßnahme gefördert wird. Die Entscheidung wird anschließend dem Antragsteller schriftlich verbindlich mitgeteilt.
4. Bemessung der Förderung
Es werden nur Projekte bezuschusst, deren zuschussfähige Kosten mind. 500,- € betragen. Die Mindestförderung beträgt 250,- €. Ein Verein kann pro Kalenderjahr Anträge für max. drei Projekte stellen.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem Antragsvolumen der von den Vereinen eingereichten Projekte. Die Vereine haben mindestens einen Eigenanteil von 25 % zu tragen (Teilnehmerbeiträge gelten nicht als Eigenanteil!).
5. Nachweisführung
Die Abrechnung der Maßnahme muss mit einem Verwendungsnachweis innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme, erfolgen - spätestens jedoch bis zum 28.02. des Folgejahres.
Der Verwendungsnachweis (Formblatt) muss folgende Punkte enthalten:
- Aufstellung der Einnahmen
- Kostenzusammenstellung, Zahlungsnachweise
Ferner sind dem Verwendungsnachweis beizufügen:
- Bericht über das Projekt, kritische Betrachtung, ggf. Presseveröffentlichungen
- Angaben über das Erreichen der Ziele
Bei einer Zuschusshöhe von bis zu 1.000,- € reicht als Kostennachweis die Zusammenstellung der einzelnen Kosten gem. Rückseite des Verwendungsnachweises . Belege sind auf Verlangen vorzulegen. Für Zuschussbeträge ab 1.001,- € müssen die Kosten durch Originalrechnungen und –belege sowie durch Zahlungsnachweise nachgewiesen werden.
Die Vereine haben die Einhaltung dieser Richtlinien zu bestätigen und nach Aufforderung sowohl dem Stadtsportbund als auch der Landeshauptstadt Hannover Einsicht in die Buchungsbelege und Bücher zu gewähren.
Diese Richtlinie tritt am 16.03.2006 in Kraft.
Stadtsportbund Hannover e.V.