Neue Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus
Seit dem 1. Januar 2011 ist eine neue LSB-Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus in Kraft, die im Vergleich zu den Vorgängerrichtlinien einiges an Neuerungen beinhaltet. Aus diesem AnIass stellen wir im Folgenden die wichtigsten Veränderungen für Antragstellung und Antragsverfahren vor.
Achtung!: Alle bis zum 31.10.2010 eingegangenen Sportstättenbauanträge werden noch nach der alten bis 31.12.2010 gültigen Richtlinie behandelt.
Beim Sportbund eingehende Anträge müssen zukünftig in Bestandssicherungs- und Bestandsentwicklungsmaßnahmen unterschieden werden. Eine diesbezügliche Einordnung geschieht in Vorgesprächen durch den Sportbund, wobei der Antragsteller, je nach Einordnung, das entsprechende Formblatt zur Antragstellung nutzen muss.
Zur Bestandssicherung zählen Maßnahmen, die den weiteren Betrieb einer Sportanlage nach baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Aspekten sichern. Dazu gehören alle Sanierungen und Modernisierungen sowie notwendige Anpassungen an gesetzliche Auflagen.
Bestandsentwicklungsmaßnahmen sollen der Unterstützung einer zukunftsorientierten Sport(raum)entwicklung dienen - im Idealfall sind sie bereits Bestandteil eines Maßnahmeplans zur Sportraumentwicklung vor Ort oder können daraus abgeleitet werden. Zur Bestandsentwicklung gehören Erweiterungsmaßnahmen bestehender Anlagen, Umnutzung oder Umbau von Gebäuden und Freiflächen, die dem Sportverein bisher nicht zur Verfügung standen sowie Neubauten.
Während über eine Förderung der Bestandssicherungsmaßnahmen nach wie vor der Sportbund im Rahmen des zugewiesenen Kontingents eigenständig entscheidet, bedarf die Förderung der Bestandsentwicklungsmaßnahmen einer Zustimmung durch den Landessportbund im Einvernehmen mit dem jeweiligen Sportbund.
Neuerungen bei den allgemeinen Förderungsvoraussetzungen
- Der Eigenanteil des Vereins muss mindestens 20 % der förderungsfähigen Kosten betragen (bisher 20 % der Gesamtkosten).
- Vom Eigenanteil dürfen nur maximal 40 % in Arbeitsleistungen (Hand- oder Maschinendienste) erbracht werden.
- Arbeitsleistungen werden nicht mehr in Hand- und Maschinendienste unterschieden. Jede geleistete Arbeitsstunde kann mit 15 € in Ansatz gebracht werden.
- Die Teilnahme an einem Qualifix-Seminar zur „Förderung des Sportstättenbaus“ oder einer adäquaten Veranstaltung des Sportbundes muss durch den Antragsteller im Jahr der Antragstellung nachgewiesen werden (Anmeldungen für das erste Seminar dieser Art am 15.06.2011 sind bereits möglich).
- Wichtig!: Nur bei Vollständigkeit aller zum Antrag erforderlichen Unterlagen, kann der Antragsteller eine Eingangsbestätigung erhalten, die zum vorzeitigen Maßnahmebeginn berechtigt.
Zusätzliche Förderungsvoraussetzungen bei Bestandsentwicklungsmaßnahmen
- Die förderungsfähigen Kosten einer Maßnahme müssen mindestens 25.000 € betragen.
- Ein Zukunfts-Check (Formblatt beim LSB) muss erfolgt sein.
- Dem Antrag beizufügende Unterlagen:
- Finanzierungsplan
- Baubeschreibung, Bedarfserläuterung
- Nachweis der Eigentumsrechte bzw. Nutzungsrechte
- Baugenehmigung, ersatzweise Bauvoranfrage
- Spezifizierte Kostenzusammenstellung nach DIN 276 (Formblatt LSB)
- Nachweis der Teilnahme an einer Qualifixmaßnahme oder einen adäquaten Veranstaltung im Jahr der Antragstellung
- Protokoll zum Beratungsgespräch durch den Sportbund
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Kosten-/Nutzenverhältnis)
- Auszug aus dem abgestimmten Maßnahmeplan zur Sport(raum)entwicklung
- Zukunfts-Check (Formblatt LSB), sofern das Vorhaben nicht aus einem abgestimmten aktuellen Maßnahmeplan einer Sportentwicklungsplanung vor Ort abgeleitet werden kann
- Wenn vom Maßnahmeplan abgewichen wird bzw. keiner vorliegt, muss mindestens eine positive Stellungnahme des Sportbundes vorhanden sein.
Neuerungen bei Art und Höhe der Förderung sowie der Auszahlung
- Bestandsentwicklungsmaßnahmen dürfen mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 100.000 € gefördert werden
- Ab einer Förderungssumme von 50.000 € ist eine Teilauszahlung des Förderungsbetrages (max. in drei Schritten) möglich.
Alle Formblätter rund um Antragstellung und Antragsverfahren befinden sich derzeit in Überarbeitung - stehen aber demnächst im Downloadbereich zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Angela Plenz
Tel.: 0511 1268-5311
E-Mail: a.plenz(at)ssb-hannover.de
