Umsatzsteuer bei Kooperationen von Vereinen mit Ganztagsschulen

vom 24.10.2011

Das Niedersächsische Finanzministerium hat sich zu der Fragestellung, ob die Einnahmen eines Vereins zur Deckung von Übungsleiterentschädigungen im Rahmen von Kooperationsverträgen mit Ganztagsschulen zu versteuern seien, jetzt geäußert. Diese Einnahmen gelten zwar als steuerbar, sind aber gemäß § 4 Abs. 22b UStG steuerfrei.

Lesen Sie dazu auch den vom Landessportbund Niedersachsen verfassten Brief zu der Thematik.

Hier finden Sie zudem einen Muster-Kooperationsvertrag zu Ihrer Information.

Eine Beantwortung der Frage, inwieweit die Steuerbefreiung auch auf die Einnahmen aus Koordinierungsverträgen des Ganztagsschulangebotes anzuwenden ist, konnte bis dato nicht geklärt werden.