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Neue Verordnung der niedersächsischen Landesregierung gilt seit 1. August

Die niedersächsische Corona-Verordnung wurde am 31. Juli noch einmal angepasst.

Eine wichtige Änderungen betrifft auch den Sport:

  • Die Sportausübung ist nun in Gruppen bis zu 50, statt bisher 30 Personen zulässig.

Die Lockerung wird besonders von den Mannschaftssportarten Rugby und American Football mit Erleichterung aufgenommen, da in diesen Sportarten mindestens 31 Spieler gleichzeitig auf dem Platz stehen.

Weiterhin muss gewährleistet werden, dass die Kontaktdaten der jeweiligen Sporttreibenden erfasst werden.

Die folgende Fassung tritt am 1. August 2020 in Kraft:

Niedersächsische Corona-Verordnung (Lesefassung, gültig ab 01.08.2020)

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